Das Agrarrecht stellt ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet dar, das zum Zivilrecht, Strafrecht und auch zum öffentlichen Recht Verbindungen aufweist.
Im Agrarrecht geht es um die Landwirtschaft bzw. um das landwirtschaftliche Grundeigentum. Dazu gehört die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Jagd aber auch die Binnenfischerei.
Zweck des Agrarrechts besteht darin, die landwirtschaftlichen und agrarwirtschaftlichen Unternehmen zu schützen, aber auch die Qualität der landwirtschaftlichen Produkte zu sichern. Rund um lässt sich somit sagen, dass sich all diese Vorschriften auf die Forst- und Landwirtschaft als solche beziehen, aber auch die Betreiber dessen und die auf dem Markt zu findenden Produkte verknüpfen.
Ein Teil der einschlägigen Vorschriften finden sich in folgenden Gesetzen und Verordnungen, wobei die Aufzählung bei weitem nicht abschließend ist:
- Landwirtschaftsgesetz
- Lebensmittelgesetz
- Düngegesetz
- Düngemittelverordnung
- Saatgutverordnung
- Tierseuchengesetz
- Tierschutzgesetz
- Milchgesetz
- Produkthaftungsgesetz
- Forst- und Jagdgesetz
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt an Informationen über das Agrarrecht. Diese Seite soll Ihnen vertieft Wissen über dieses Rechtsgebiet vermitteln.